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Teilnahmebedingungen
DOUBLE 5K

Der DOUBLE 5K ist eine Veranstaltung der Österreichischen Frauenlauf GmbH, Barmherzigengasse 17/5/69, 1030 Wien.

Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln das Geschäftsverhältnis zwischen der/dem Teilnehmer:in und der Österreichischen Frauenlauf GmbH (Veranstalter) und gelten für alle Teilnehmer:innen des DOUBLE 5K. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung dieser Teilnahmebedingungen.

A. Wettkampfbestimmungen

A1. Teilnahmeberechtigt sind alle, die sich beim Veranstalter ordnungsgemäß über das dazu von ihm zur Verfügung gestellte Anmeldesystem angemeldet haben.

A2. Die Veranstaltung und die Bewerbe finden bei jedem Wetter statt. Die Organisatoren behalten sich jedoch das Recht vor, bei "Gefahr im Verzug" die Bewerbe ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Nenngebühr vorzeitig abzubrechen (z.B. Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.).

A3. Die Teilnahme an den Bewerben unter Verwendung von Fortbewegungsmitteln oder anderer Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer:innen, Besucher:innen oder Organe des Veranstalters beeinträchtigen können, dazu gehören z.B. Inlineskates, Fahrräder, Scooter, etc. ist nicht gestattet.

A4. Die Teilnahme mit Rollstühlen bzw. Handbikes, das Begleiten auf Fahrrädern, Inline-Skates, Scootern und anderen Fortbewegungsmitteln sowie die Mitnahme von Kinderwägen und Tieren, ist aus sicherheitstechnischen Gründen untersagt.

A5. Das Laufen mit Nordic Walking Stöcken ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt.

A6. Das Begleiten durch nicht zum Laufbewerb angemeldete Personen ist nicht erlaubt. Ausgenommen sind Läufer:innen mit nachweislicher Beeinträchtigung, die zu deren Sicherheit einer Begleitperson bedürfen. Sie dürfen eine Person, unabhängig vom Geschlecht, kostenlos als Begleitung registrieren. Durch die Registrierung erhält die Begleitperson ausschließlich das Recht, den/die beeinträchtigte/n Läufer:in zu deren Unterstützung und Sicherheit zu begleiten, aber kein Recht auf weitere Leistungen durch den Veranstalter.

A7. Die von der Organisation zugewiesene Starteinteilung (lt. Startnummer) ist einzuhalten.

A8. Die persönliche offizielle Startnummer darf nicht verändert (verkleinert, gefaltet, überklebt, etc.) oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen.

A9. Die Weitergabe der persönlichen Startnummer an Dritte ohne gleichzeitige Datenänderung ist nicht gestattet und führt zur Disqualifikation. Bitte beachten Sie, dass die Startnummer bei einem eventuellen Notfall zur Identifikation dient!

A10. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner entsprechend befugten und kenntlich gemachten Organe ist unbedingt Folge zu leisten.

A11. Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer der genannten Punkte A3. bis A8. führt zur Disqualifikation der jeweiligen Teilnehmer:in. Die vom Veranstalter befugten und beauftragten Organe sind berechtigt, Teilnehmer:innen, die gegen diese Regeln verstoßen, den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer:innen, Besucher:innen oder Organe des Veranstalters gefährden jederzeit vom Bewerb auszuschließen, zu disqualifizieren und von der Strecke bzw. vom Veranstaltungsort wegzuweisen.

A12. Der Veranstalter, seine entsprechend kenntlich gemachten Organe des Veranstalters bzw. die Mitarbeiter:innen des von ihm beauftragten medizinischen Dienstes sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutze der/des Teilnehmer:in dieser/diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.

A13. Bei allen Bewerben erfolgt die Zeitnehmung durch die Pentek Timing GmbH mittels Chip auf der Startnummer (PENTAG-UHF). Für die Zeitnehmung benötigt jede / jeder Teilnehmer die vom Veranstalter zugeordnete Startnummer, die den Chip enthält.

Ohne gültige Startnummer erfolgt keine Zeitnehmung. Ohne gültige Zeitnehmung ist keine Einzel- und/oder Teamwertung möglich.

A14. Der DOUBLE 5K ist ein Team- bzw. Staffelbewerb. Ein Team besteht aus zwei Personen. Beide Teammitglieder absolvieren nacheinander jeweils 5 km. Der Wechsel zwischen den beiden Teammitgliedern hat ausschließlich in der dafür vorgesehenen Wechselzone zu erfolgen. Die Teamwertung ergibt sich aus der Gesamtzeit beider Teammitglieder. Die Wertung erfolgt in den Kategorien Frauen-Team, Männer-Team oder Mixed-Team. Ein Frauen-Team besteht aus zwei Frauen, ein Männer-Team aus zwei Männern oder einem Mann und einer „diversen“ Person oder 2 „diversen“ Personen und ein Mixed-Team aus einer Frau und einem Mann oder einer Frau und einer „diversen“ Person.

Für eine gültige Teamwertung müssen beide gemeldeten Teammitglieder die jeweils vorgesehene Distanz ordnungsgemäß absolvieren.

B. Anmeldung

B1. Die Anmeldung zum DOUBLE 5K erfolgt ausschließlich über das vom Veranstalter bereitgestellte Online-Anmeldesystem Njuko.

B2. Eine Anmeldung zum DOUBLE 5K erfolgt als Team bestehend aus zwei Teilnehmer:innen. Eine vollständige Teilnahme am Teamwettbewerb setzt die ordnungsgemäße Anmeldung beider Teammitglieder voraus. Der Veranstalter behält sich vor, Teamnamen abzulehnen oder zu ändern, wenn diese rechtswidrige, diskriminierende, beleidigende oder sonst unzumutbare Inhalte enthalten.

B3. Das jeweilig gültige Nenngeld ist auf www.double5k.at ersichtlich. Die Bezahlung ist bei allen Arten der Anmeldung mittels Kredit- oder Debitkarte (Visa, Mastercard, American Express, Discover, Diners Club, JCB, China UnionPay, Cartes Bancaires), Apple Pay, Google Pay oder EPS-Überweisung (nur mit österreichischer Bankverbindung) möglich.

B4. Im Zuge der Anmeldung optional bestellte Zusatzleistungen und Produkte sind Bestandteil der jeweiligen Bestellung. Ein Anspruch auf Ausgabe bzw. Erbringung besteht nur bei entsprechender Bestellung und vollständiger Bezahlung.

B5. Die Anmeldung für den DOUBLE 5K ist jedenfalls verbindlich. Bei Verhinderung jeglicher Art bzw. Nichtteilnahme, dessen Grund nicht beim Veranstalter oder einem mit der Organisation und Durchführung betrauten Unternehmen liegt, ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich und es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes.

Ein Rücktritt von der Anmeldung bzw. vom Vertrag seitens der angemeldeten Person gemäß § 18 Abs 1 Z10 FAGG ist ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass ein vierzehntägiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist.

B6. Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden der/dem Teilnehmer:in in Rechnung gestellt.

B7. Doppelte Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Nenngebühr, es kann aber bis 1. November 2026 eine kostenlose Datenänderung durchgeführt werden. Ab dem 2. November 2026 kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- eine Namens- und Datenänderung durchgeführt werden. Nachmeldungen können, sofern noch Startplätze verfügbar sind, bis zu einem vom Veranstalter festgelegten Zeitpunkt ermöglicht werden.

B8. Die Organisatoren behalten sich vor, die Zahl der Teilnehmer:innen aus organisatorischen Gründen im eigenen Ermessen zu beschränken. Anmeldungen, die das definierte Limit überschreiten, können vom Veranstalter abgelehnt werden. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum.

B9. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält jede / jeder Teilnehmer:in eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Vor der Veranstaltung erhält jede / jeder Teilnehmer:in zusätzlich per E-Mail einen persönlichen Racepass. Dieser ist bei der Startnummernausgabe digital am Smartphone/Tablet oder ausgedruckt vorzuweisen.

Die Abholung der Startunterlagen ist nur unter Vorlage des Racepasses und eines amtlichen Lichtbildausweises zulässig. Bei Abholung der Startunterlagen für eine andere Person sind zusätzlich eine entsprechende Vollmacht sowie eine Kopie des amtlichen Lichtbildausweises dieser Person erforderlich.

B10. Die Startunterlagen sind ausschließlich am 12. November 2026 bzw. 15. November 2026 bei der Startnummernausgabe abzuholen. Es besteht kein Anspruch der/des Teilnehmer:in, nicht abgeholte Startunterlagen und Geschenke der Sponsoren und Partner zu einem anderen Zeitpunkt zu erhalten.

B11. Der Veranstalter ist berechtigt Teilnehmer:innen zu disqualifizieren bzw. von der Veranstaltung auszuschließen, welche bei der Anmeldung wissentlich falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, die für die Bewertung ihrer sportlichen Leistung relevant sind, und/oder einer Sperre durch einen nationalen oder internationalen Verband bzw. der NADA oder WADA unterliegen und/oder bereits wegen eines Dopingvergehens länger als 6 Monate gesperrt waren, und/oder gegen das zu diesem Zeitpunkt gültige Anti-Doping-Gesetz verstoßen.

B12. Sollte sich eine Person, die die Kriterien zur Teilnahme nicht erfüllt und/oder die Kriterien, die zu einer Disqualifikation oder einem Ausschluss führen können, erfüllt trotzdem in welcher Form auch immer (online, schriftlich oder in Form einer Gruppenanmeldung) zum DOUBLE 5K anmelden, entsteht kein rechtsgültiger Vertrag zwischen dieser Person und dem Veranstalter.

B13. Erklärungen angemeldeter Teilnehmer: innen sind schriftlich entweder per Post an die Anschrift des Veranstalters (Österreichischer Frauenlauf GmbH, Barmherzigengasse 17/5/69, 1030 Wien) oder per E-Mail an office@double5k.at zu richten.

C. Haftungsausschluss

C1. Mit der Anmeldung zum DOUBLE 5K erkennt jede / jeder Teilnehmer:in den Haftungsausschluss des Veranstalters bzw. der Organisatoren für Schäden jeder Art an. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

C2. Der Veranstalter ist berechtigt und gegebenenfalls auch verpflichtet aufgrund höherer Gewalt, bei konkreter Gefährdung der Teilnehmer:innen, Besucher:innen oder der Allgemeinheit, aufgrund behördlicher Auflagen oder Maßnahmen oder aus sonstigen wichtigen Gründen die Veranstaltung teilweise oder zur Gänze abzuändern, zeitlich oder örtlich zu verlegen, abzubrechen, zu begrenzen oder abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Ersatzpflicht des Veranstalters gegenüber der/des Teilnehmer:in. Die Teilnehmer: innen haben mögliche behördliche Auflagen oder Anordnungen, die dem Veranstalter vorgeschrieben werden nach Bekanntgabe per E-Mail und auf der Website der Veranstaltung, zu akzeptieren und zu befolgen.

C3. Im Falle höherer Gewalt, behördlicher Absage oder behördlicher Beschränkungen behält sich der Veranstalter das Recht vor die Teilnehmer:innen der (physischen) Bewerbe ganz oder zu einem Teil auf einen virtuellen Bewerb zu transferieren. Sofern die Zahl der Teilnehmer: innen für den oder die physischen Bewerb(e) beschränkt wird, erfolgt die Zuteilung nach Eingang der Anmeldungen (Datum und Uhrzeit).

C4. Der Veranstalter übernimmt, mit Ausnahme etwaiger von ihm oder der von ihm betrauten Organe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, keine Haftung für die von der Teilnehmer:in bei dem vom Veranstalter angebotenen offiziellen Kleiderabgabedienst abgegebenen und verwahrten Gegenstände.

C5. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken der/des Teilnehmer:in im Zusammenhang mit der Teilnahme am DOUBLE 5K. Die Verantwortung zur vorherigen ärztlichen Überprüfung ihres Gesundheitszustandes obliegt jeder/jedem Teilnehmer: in selbst.

C6. Der Veranstalter behält sich vor, Personen zu deren Schutz die Teilnahme am DOUBLE 5K zu verwehren, wenn ihm im Vorhinein bestehende gesundheitliche Probleme dieser Personen bekannt sind, und diese Personen aus Sicht des Veranstalters mit einer Teilnahme am DOUBLE 5K zusätzliche gesundheitliche Risken eingehen würden. In diesem Zusammenhang ist der Veranstalter berechtigt von diesen Personen auch ärztliche Bestätigungen über eine unbedenkliche Teilnahme einzuholen.

C7. Die Teilnehmer:innen sind aufgefordert sich regelmäßig vor der Veranstaltung, spätestens aber am Tag der Veranstaltung selbst über Witterung (bei einem Wetterdienst), etwaige Änderungen im Veranstaltungsablauf und Hinweise auf der Website oder in den E-Mails des Veranstalters zu informieren.

D. Persönliche Daten

D1. Mit der Anmeldung erklärt sich jede / jeder Teilnehmer: in mit der maschinellen Speicherung der angegebenen personenbezogenen und zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einverstanden.

D2. Zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung können personenbezogene Daten an vom Veranstalter beauftragte Dienstleister und Auftragsverarbeiter, insbesondere Anbieter des Anmeldesystems, Zahlungsdienstleister und Zeitnehmungsunternehmen, übermittelt werden.

D3. Mit der Anmeldung erklärt sich die / der Teilnehmer:in einverstanden, dass Teile (Name, Vorname, Jahrgang, Nationalität, Team/Verein, Strecke und Zeit) der personenbezogenen Daten in Starter- und Ergebnislisten im Internet, im offiziellen Ergebnisheft und durch Aushang am Veranstaltungsgelände veröffentlicht werden.

D4. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am DOUBLE 5K gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der/des Teilnehmer: in können vom Veranstalter sowie dessen Sponsoren und Partner ohne Vergütungsanspruch in Rundfunk und Fernsehen, Printmedien, Internet, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen - Filme, Videos etc. genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden.

D5. Mit der Anmeldung erklärt sich die / der Teilnehmer:in mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen per Post und E-Mail durch den Veranstalter einverstanden. Eine Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.